AGBs
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Fahrzeugmietvertrages. „AS27“ und der Mieter bestätigen die Geltung dieser Bedingungen durch Unterschrift.
Sie schließen den Fahrzeugmietvertrag ab und erklären mit Ihrer Unterschrift, dass Sie den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig zur Kenntnis genommen haben und diese anerkennen.
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine der Parteien stellt gleichzeitig einen Verstoß gegen den Mietvertrag dar und ermöglicht der anderen Partei einen solchen
Der Kunde hat die sofortige Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz für den hieraus entstehenden Schaden geltend zu machen.
1. Führen und Benutzen eines Kraftfahrzeugs
Ein im Rahmen eines Vertrags gemietetes Fahrzeug, dessen Bestandteil die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, darf gefahren oder bedient werden von:
• Personen ab 21 Jahren, die seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins sind;
• Personen, die im Mietvertrag als Fahrberechtigte eingetragen sind bzw Fahrzeugmanagement.
– Die Bedingungen aus dem vorherigen Absatz müssen kumulativ erfüllt sein.
– Das Fahrzeug, das Gegenstand des Leasings ist, darf nicht genutzt oder betrieben werden:
• für die Teilnahme an Auto-, Sport- oder anderen Wettbewerben und Tests;
• für die entgeltliche Beförderung von Personen oder Gütern (z. B. Taxidienst);
• für Fahrschulaktivitäten;
• zur Beförderung einer größeren Anzahl von Passagieren als in der Verkehrserlaubnis des Fahrzeugs angegeben;
• zum Transport von brennbaren, giftigen oder anderen gefährlichen Stoffen und Massengütern;
• wegen der Begehung einer Straftat, die amtlich strafbar ist;
• zur weiteren Untervermietung;
• falls das Fahrzeug nicht technisch einwandfrei oder fahrbereit ist, weiß der Mieter davon;
• durch Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, illegalen Drogen oder anderen Substanzen stehen, die die Fähigkeiten beeinträchtigen könnten
zum Fahren (z. B. Beruhigungsmittel, Hypnotika usw.);
• entgegen den Straßen- und Verkehrsvorschriften des Landes, auf dem Territorium des Landes, in dem sich das Fahrzeug befindet;
• entgegen der im Mietvertrag zwischen „AS27“ und dem Mieter beschriebenen bestimmungsgemäßen Nutzung des Fahrzeugs.
Im Mietfahrzeug ist das Rauchen verboten! Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung wird dem Mieter eine Gebühr in Höhe der Chemikalie in Rechnung gestellt
Reinigung gemäß der gültigen Preisliste und eventuelle Kosten für innere Schäden am Fahrzeug (z. B. Verbrennungen).
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug nach jeder Nutzung abzuschließen!
2.Reservierungen, Anzahlung und Zahlungen
– Grundlage für die Berechnung sind die in der Preisliste aufgeführten Preise, die zum Zeitpunkt des Beginns der Fahrzeugmiete gültig sind.
– Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer
– Fahrzeugmiete ist nach vorheriger Reservierung möglich. Bei der Reservierung wird ein bestimmter Prozentsatz des Mietwertes gezahlt, der davon abhängt
vorhergehende Vereinbarung. Im Falle einer Stornierung der Anmietung oder einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs behält „AS27“ den gesamten Reservierungsbetrag und s
Sie deckt den Einkommensverlust ab, der durch die Stornierung der Reservierung entstehen würde.
– Der Mieter verpflichtet sich, am Übergabeort des Fahrzeugs eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution dient der Abdeckung eventueller Schäden
sich aus dem Vertragsverhältnis und der Berechnung zusätzlicher Miettage im Falle einer Mietverlängerung oder zusätzlich gefahrener Kilometer.
Die Höhe der Kaution liegt zwischen 300,00 und 700,00 Euro – abhängig von der Größe des Fahrzeugs.
– Gibt der Mieter das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand zurück, wird ihm die Kaution am Ende der Rechnung, spätestens jedoch innerhalb von 3 (drei) Werktagen, in bar zurückerstattet
Tage auf sein Transaktionskonto.
– Der Mietpreis wird vom Mieter bei Unterzeichnung des Fahrzeugmietvertrags bezahlt. Alternativ kann auch vereinbart werden (laut Proforma-Rechnung, bei Rücksendung,..).
Der Preis richtet sich nach der Mietdauer, dem Fahrzeugtyp und sonstigen Umständen, die aus dem Mietvertrag hervorgehen.
Im Falle einer Verspätung werden die gesetzlichen Verzugsgebühren erhoben Zinsen und Kosten.
– Bei der Übergabe des gemieteten Fahrzeugs kann ‘AS27’ vom Mieter verlangen, zur Sicherstellung der Zahlung Geld auf seiner Kreditkarte zu reservieren
Autovermietung. Mit der Übermittlung einer Kreditkarte erklärt sich der Mieter mit der Zahlung und Belastung der übermittelten Kreditkarte einverstanden.
– Der Mieter ist für alle Zahlungen, Strafen und Bußgelder verantwortlich, die während der Mietdauer an gerichtet werden. Er als Mieter sich darüber im Klaren, dass seine Daten auf Anfrage an die Polizei und andere zuständige Behörden weitergeleitet werden.
3. Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs
– Der Mieter holt das Fahrzeug nach Erfüllung aller Bedingungen und Unterzeichnung des Mietvertrages am vereinbarten Ort ab. Er ist Mieter mit Vertrag zum Führen des Fahrzeugs berechtigt, höchstens eine Person kann zusätzlich vertraglich berechtigt werden.
– Mit der Vertragsunterzeichnung erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass „As27“ eine Fotokopie des Führerscheins und des Personalausweises des Mieters aufbewahrt.
– Das gemietete Fahrzeug ist jederzeit Eigentum von „AS27“. Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand und mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen übergeben.
– Die Fahrzeugzustandsbescheinigung ist integraler Bestandteil des Fahrzeugmietvertrages. Für den Fall, dass dem Mieter bereits vor der ersten Nutzung des Fahrzeugs ein nicht gekennzeichnetes Fahrzeug auffällt Bei Schäden am Fahrzeug, die vor der Übernahme des Fahrzeugs entstanden sind, muss er diese nur unverzüglich melden, andernfalls wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug in dem Zustand gemietet wurde, wie er in der Zustandsbescheinigung des Fahrzeugs angegeben ist. Bei der Fahrzeugübernahme werden dem Mieter sämtliche Fahrzeugpapiere ausgehändigt. Zur Einsichtnahme in den Betrieb steht dem Mieter die Kfz-Versicherungspolice zur Verfügung Räumlichkeiten ‚AS27‘. Unterlagen über das Fahrzeug dürfen nicht in abgestellten oder abgestellten Räumen zurückgelassen werden verlassenes Fahrzeug!
– Der Mieter ist für die erhaltenen Unterlagen aus dem vorherigen Absatz im Falle von Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung verantwortlich. Die Kosten für die Erstellung neuer Dokumente trägt der Mieter.
– Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Fahrzeug am Ablaufdatum des Mietvertrags zu dem im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt und Ort zurückzugeben.
– Die Mindestmietdauer des Fahrzeugs beträgt 1 Tag (24 Stunden). Überschreitet der Mieter die vereinbarte Mietzeit um mehr als 60 Minuten, wird ihm eine Gebühr berechnet
zusätzlicher Miettag.
-Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat, abzüglich regelmäßiger Abnutzung durch normalen Gebrauch. Mieter drin Die Vollständigkeit haftet für den verursachten Schaden, auch wenn dieser durch eine autorisierte Person und/oder einen unbefugten Dritten verursacht wurde die Person, die das Fahrzeug während der Dauer des Mietvertrages geführt hat.
– Der Mieter erhält das Fahrzeug innen und außen gereinigt und ist verpflichtet, es in diesem Zustand zurückzugeben. Ansonsten der Mieter Reinigungskosten werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
– Die Anmietung des Fahrzeugs kommt nach der Inspektion des Fahrzeugs durch den „AS27“-Vertreter und der Rückgabe des Fahrzeugs, der Schlüssel und der Fahrzeugpapiere an den Verantwortlichen zustande an die Person „As27“. Für den Zustand des Fahrzeugs ist der Mieter bis zum Ende des Mietverhältnisses verantwortlich, auch wenn er bei der Fahrzeugbesichtigung nicht anwesend war und/oder die Fahrzeugzustandserklärung nicht unterschrieben haben.
– Der Mieter haftet für alle Schäden im Innenraum des Fahrzeugs und alle anderen Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind.
– Die Haftung des Mieters endet mit der Inspektion des Fahrzeugs durch einen „AS27“-Vertreter
– Für den Fall, dass der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf des Mietvertrags nicht gemäß der Vereinbarung im Mietvertrag und/oder der Anmietung des Fahrzeugs zurückgibt
nicht rechtzeitig verlängert oder die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs nicht rechtzeitig mitteilt, ist „AS27“ berechtigt, das Fahrzeug dem Mieter wegzunehmen.
4. Mietvertragsverlängerung
– Der Mieter hat das Recht, die Miete des Fahrzeugs, das Gegenstand des Mietvertrags ist, spätestens 24 Stunden vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums zu verlängern Miete im Mietvertrag. Erfolgt die Mietverlängerung weniger als 24 Stunden vor Ende der Fahrzeugmiete, erfolgt die Mietverlängerung erst danach nach ausdrücklicher Vereinbarung mit „As27“.
5. Kraftstoff und Kilometerstand
– Der Treibstoffpreis ist nicht im Mietpreis enthalten.
– Der Vertreter der Firma „AS27“ liest zusammen mit dem Mieter vor der Übergabe des Fahrzeugs den Kraftstoffstand ab. Am Ende der Miete ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es am Tag der Miete erhalten hat.
– Wird das Fahrzeug am Ende der Miete mit einer geringeren Kraftstoffmenge als bei der Übergabe zurückgegeben, werden dem Mieter die Kosten für den fehlenden Kraftstoff in Rechnung gestellt
(gemäß der gültigen, von der Regierung der Republik Österreich per Verordnung festgelegten Preisliste)
– Der Mietpreis beinhaltet eine unbegrenzte Anzahl an zurückgelegten Kilometern bei Monatspaket, jedoch maximal 3000 km/Tag bei Anmietungen bis zu 29 tage (pro paket- laut preissliste)
– Bei der Berechnung der Kilometerleistung während der Mietdauer des Fahrzeugs wird die Anzahl der zurückgelegten Kilometer mit der Werkskilometerzahl ermittelt mit dem im Fahrzeug eingebauten Kilometerzähler, und zwar durch Erfassung des Zustands des Kilometerzählers vor Beginn und am Ende der Miete.
– Jeglicher Eingriff des Mieters in die Werkskilometerzahl aus obigem Absatz und das Armaturenbrett des Fahrzeugs ist untersagt! Im Falle von Willkür Bei Manipulationen am Tacho oder am Armaturenbrett des Fahrzeugs werden dem Mieter die Kilometer pro Tag pauschal in Höhe von 500 km/Tag in Rechnung gestellt mieten.
– Im Falle einer Fehlfunktion des Kilometerzählers ist der Mieter verpflichtet, „AS27“ unverzüglich zu benachrichtigen. Tut der Mieter dies nicht, so ist er Berechnen Sie Kilometer in der pauschalen Tagessumme aus dem vorherigen Absatz.
6.Fahrzeugpannen und -wartung
– Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug während der gesamten Mietdauer wie ein guter Besitzer zu pflegen (regelmäßige Kontrolle von Öl- und Wasserstand, Reifendruck,Bremsflüssigkeiten usw.)
– Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Pannen des Mietfahrzeugs unverzüglich der „AS27“ zu melden und gemäß den Anweisungen der „AS27“ zu handeln. Etwaige Reparaturen, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs gewährleisten, können vom Mieter selbst in Höhe von EUR 20,00 € . Alle größeren Reparaturen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von „AS27“.
– Reparaturen am Fahrzeug oder Austausch von Teilen dürfen nur von einem autorisierten Servicecenter durchgeführt werden. Im Falle von Reparaturen und/oder Austausch von Teilen muss der Mieter die ausgetauschten Teile, Zahlungsbelege und Rechnungen adressiert an den offiziellen Titel und die Adresse „AS27“ einreichen.
– „AS27“ erstattet die Kosten für die Reparatur und/oder den Austausch von Teilen, sofern der Mieter den daraus resultierenden Schaden nicht selbst zu vertreten hat. ‚AS27‘ kostet nein anerkannt, wenn die Reparaturen ohne vorherige Genehmigung, außerhalb einer autorisierten Servicestelle durchgeführt werden oder wenn der Mieter keine Zahlungsquittung, Rechnungen und ausgetauschten Teile vorlegt.
– Für Schäden am Fahrzeug oder Schäden am Fahrzeug, die auf die Nichtbeachtung der Bestimmungen dieses Punktes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Der Mieter ist somit verpflichtet, „AS27“ für sämtliche Schäden und etwaigen entgangenen Gewinn zu entschädigen, die dadurch entstehen, dass die Grundtätigkeit mit dem betreffenden Fahrzeug nicht ausgeübt werden kann.
– „AS27“ verpflichtet sich, dem Mieter bei technischen Problemen, Pannen und Schäden am Fahrzeug, die dazu führen würden, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrbar ist, so schnell wie möglich Hilfe zu leisten und das Fahrzeug durch ein anderes zu ersetzen, es sei denn, der Mieter hat das Fahrzeug bestimmungswidrig verwendet die Regeln
7. Unfälle
– Im Falle eines Verkehrsunfalls mit dem gemieteten Fahrzeug ist der Mieter verpflichtet, die Interessen der Firma „AS27“ und der Versicherungsgesellschaft, bei der das gemietete Fahrzeug versichert ist, zu wahren. Der Mieter ist außerdem verpflichtet, „AS27“ unverzüglich über den Unfall zu informieren
– Im Falle eines Unfalls mit einem Mietwagen muss der Mieter der Firma „AS27“ einen schriftlichen Unfallbericht mit einer Skizze des Unfallgeschehens vorlegen
Vervollständigen Sie den „Europäischen Unfallbericht“. Notieren Sie sich auch die Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten und etwaiger Zeugen. Mieter darf den Schadensfall und das Fahrzeug nicht verlassen, bis es versichert oder in Sicherheit gebracht ist.
– Bei jedem Verkehrsunfall ist der Mieter verpflichtet, die Polizei anzurufen und über den Unfall zu informieren, auf deren Eintreffen und die amtliche Unfallmeldung zu warten und sich eine Kopie der Unfallmeldung zu besorgen.
– Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Punktes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Mieter für alle Schäden und entgangenen gewinn was entstehen würde.
8.Fahrzeugdiebstahl und Feuer
– Der Mieter haftet nicht für Schäden am gemieteten Fahrzeug, die durch einen möglichen Brand oder Diebstahl des Fahrzeugs verursacht werden, es sei denn, er selbst eine Haftung für den daraus resultierenden Schaden oder eine Haftung Dritter ist nicht nachweisbar. Die Haftung eines Dritten gilt als nachgewiesen, wenn sie festgestellt wird Versicherungsgesellschaft und erstattet den gesamten Schaden.
– Im Falle eines möglichen Diebstahls oder Brandes des Fahrzeugs muss der Mieter den Vorfall unverzüglich der Polizei oder einer anderen zuständigen Behörde melden. Er ist außerdem verpflichtet, „As27“ unverzüglich zu informieren. Wenn der Mieter „AS27“ nicht benachrichtigt, ist der Mieter für alles verantwortlich, was geschieht schaden.
9.Fahrzeugversicherung und Haftung des Mieters
– Die Fahrzeuge der Firma „AS27“, die Gegenstand von Mietverträgen sind, sind gemäß den geltenden Vorschriften und allgemein versichert Allgemeine Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft.
– Versicherungspolicen einzelner Fahrzeuge können in den Geschäftsräumen der Firma „AS27“ eingesehen werden.
– Unabhängig von den Versicherungspolicen einzelner Fahrzeuge ist der Mieter verpflichtet, etwaige Schäden am betroffenen Fahrzeug zu ersetzen
Mietverträge in folgenden Fällen:
• Schäden im Innenraum des Fahrzeugs, Schäden an Scheibenwischern, Radioantenne und anderen Einbauten (z. B. Spiegel);
• Schäden am Fahrgestell des Fahrzeugs, Schäden an Reifen und Rädern;
• Schäden, die durch Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, illegalen Drogen oder anderen Substanzen und Medikamenten entstehen .
Das Fahren des Fahrzeugs wird nicht empfohlen;
• wenn der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wird;
• wenn er vom Unfallort flüchtet oder seine Pflichten verletzt;
• wenn er zum Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht über einen gültigen Führerschein verfügte;
• im Falle einer Fahrt auf einer überfluteten Straße;
• in anderen Fällen, die von der Versicherung ausgeschlossen sind.
In den im vorstehenden Absatz genannten Fällen haftet der Mieter mit seinem gesamten Eigentum.
– Bei später entdeckten Schäden am Fahrzeug behält sich „AS27“ das Recht vor, innerhalb von 5 Werktagen nach Mietende zu informieren
den Mieter über den entstandenen Schaden und seine Verantwortung für den entstandenen Schaden.
– Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Differenzen in der Höhe des entstandenen oder verursachten Schadens, die über die maximale Versicherungssumme der Versicherung hinausgehen, zu ersetzen Schäden gemäß der individuellen Versicherungspolice des Fahrzeugs.
– Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs haftet der Mieter für den gesamten Wert des Fahrzeugs, sofern er den Schlüssel zum gemieteten Fahrzeug nicht in seinem Besitz hat
10.Schadensersatzansprüche
„AS27“ haftet nicht für das Eigentum des Mieters oder das Eigentum einer anderen Person, das im oder auf dem gemieteten Fahrzeug zurückgelassen wird.
– Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages verzichtet der Mieter ausdrücklich auf jegliche Ansprüche aus diesem Artikel und damit verbundene Schäden.
11.Schutz personenbezogener Daten
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass „AS27“:
– seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung vertraglicher Pflichten und zur Geltendmachung der daraus entstehenden Rechte verwenden
Vertragsverhältnis,
– Der Mieter gestattet dem Vermieter ausdrücklich die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten im Falle der Nichteinhaltung
die Pflichten des Mieters aus diesem Vertrag,
– Daten 1 Jahre lang aufbewahren.
12.Sonstige Rückstellungen
– Während der Mietdauer ist der Mieter für alle zusätzlichen Geräte und deren ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich, die im Mietvertrag und/oder in der Erklärung von festgelegt sind zustand des Fahrzeugs. „AS27“ ist berechtigt, vom Mieter für etwaige Schäden an dieser Einrichtung Schadensersatz zu verlangen, sofern diese während der Nutzung beschädigt werden Autovermietung. Bei Diebstahl oder völliger Zerstörung der Ausrüstung kann „AS27“ den vollen Wert der Ausrüstung fordern.
– Der mögliche Schadenswert aus dem vorherigen Absatz kann von „AS27“ aus der Kaution beglichen werden. Wenn der Schadenswert höher ist als die Kaution
hat das Recht, vom Mieter die Differenz bis zum Gesamtwert der Geräte zu verlangen.
– “AS27” ist weder für die zusätzliche Ausrüstung während der Miete des Fahrzeugs noch für deren vollständige und ordnungsgemäße funktion verantwortlich seine Sicherheit. Für die Ausstattung ist der Mieter bzw. Hersteller der Anlage verantwortlich.
– Mit der Unterschrift erklärt sich der Mieter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den Bestimmungen der europäischen Richtlinie einverstanden mehr oder weniger, da im Mietfahrzeug ein GPS eingebaut ist.
– Für den Fall, dass der Mieter ein Straßen- und Verkehrsdelikt begangen hat, aufgrund dessen „AS27“ an die zuständige Behörde weitergeleitet werden musste Angaben zum Mieter kann „As27“ für die Bearbeitung eines einzelnen Verstoßes bis zu 50,00 Verwaltungskosten in Rechnung stellen. Am anfang mit der Vertragsunterzeichnung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass „AS27“ das vom Kunden vereinbarte Konto des Kunden nachträglich belasten kann Kaution bei Mietbeginn (auch wenn „AS27“ die Kaution bereits bei Fahrzeugrückgabe freigegeben hat).
13.Konfliktlösung
– Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Mietvertrages werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien gelöst, ansonsten ist das Gericht in Wels zuständig.
14. Schlussbestimmungen
– Der Fahrzeugmietvertrag wird in zweifacher Ausfertigung ausgedruckt und unterzeichnet. Der Mieter erhält ein unterschriebenes Exemplar und ein unterschriebenes Exemplar behalte ‘AS27’.
Der Mietvertrag tritt mit der Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.